Externe Meldestellen


Uns, der Altstoff Recycling Austria AG und der ARAplus GmbH, sind Compliance und richtiges Verhalten sehr wichtige Anliegen. Hinweise spielen dabei eine bedeutende Rolle um uns bei richtigem Verhalten zu unterstützen und Missstände zu entdecken und abzustellen. Wir nehmen deswegen einlangende Hinweise ernst und sind für Hinweise dankbar. Die ARA hat daher schon vor Inkrafttreten des HinweisgeberInnenschutzgesetzes ein unternehmensinternes Hinweisgebersystem eingerichtet.

Hinweise können nach dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz sowohl an interne  (unternehmensinterne) Hinweisgebersysteme als auch an externe Hinweisgebersysteme abgegeben werden. Sie haben dabei ein Wahlrecht. Interne Hinweisgebersysteme sollen aber gemäß § 11 Absatz 1 österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz derart gestaltet sein, dass eine Meldung an diese bevorzugt wird.

Uns als ARA sind Hinweisgebersysteme wichtig und nehmen wir Ihren Hinweis ernst und sind dafür dankbar. Unser Hinweisgeber-Team verfolgt alle relevanten Hinweise, die über unsere interne Meldestelle eingehen objektiv, unparteilich und unvoreingenommen.

Der Schutz Ihrer Identität als hinweisgebende Person und gegebenenfalls Ihre Anonymität ist uns überaus wichtig! Soweit es gesetzlich zulässig und rechtlich möglich ist, schützen wir daher diese Information und behandeln diese vertraulich. Wir bekennen uns ebenso ausdrücklich zum Schutz aller hinweisgebenden Personen mit einer beruflichen Verbindung (im Sinne des §§ 2 iVm 20 HSchG) vor Vergeltung. 

Gemäß § 10 Abs 1 österreichisches HinweisgeberInnenschutzgesetz kommen wir unseren Informationspflichten über externe Meldestellen, bei denen Hinweismeldungen möglich sind, nachstehend nach. Weitere Informationen zur Meldestelle und dem Meldeverfahren entnehmen Sie bitte der dortigen Seite: